1. Reservierungsbestätigung / Mietvertrag
Mit der Reiseanmeldung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung zur Reservierung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Reservierungsbestätigung vom Gast unterschrieben und an den Vermieter zurückgesandt wurde. Der Gast verpflichtet sich die Reservierungsbestätigung spätestens nach 7 Tage zurück zusenden.
2. Anzahlung / Bezahlung
Mit Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 2 Wochen an den Vermieter zu bezahlen. Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtpreises. Die Restzahlung des Gesamtpreises muss spätestens 4 Wochen vor Anreise dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 4 Wochen vor Anreise, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis unmittelbar nach der Reservierungsbestätigung zu zahlen.
Der Vermieter ist nur dann an die Reservierungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung und die Restzahlung in genannter Höhe zu den im Vertrag angegebenen Zeiten auf dem Konto des Vermieters eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Ferienhauses und die vertraglichen Leistungen.
3. Bereitstellung des Ferienhauses
Das gemietete Ferienhaus steht dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Da das Ferienhaus über ein Schlüsselsafe mit Öffnungscode verfügt, ist eine spätere Ankunftszeit des Gastes ohne Einschränkungen möglich. Die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen.
4. Rücktritt des Gastes / Rücktrittsgebühren
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Einen Reiserücktritt muss der Gast in schriftlicher Form durchführen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel) beim Vermieter. Im Falle des Rücktrittes von Seiten des Gastes kann der Vermieter pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen.
Rücktrittsgebühren bei Rücktritt durch den Gast:
60 bis 46 Tage vor Mietbeginn = 25% des gesamten Mietpreises
45 bis 31 Tage vor Mietbeginn = 50% des gesamten Mietpreises
30 bis 16 Tage vor Mietbeginn = 80% des gesamten Mietpreises
ab 15 Tage vor Mietbeginn = 95% des gesamten Mietpreises
Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden. Bei Rücktritten entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20€. Ansprüche und Rechte aus der Reservierungsbestätigung / des Mietvertrages dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters an Dritte übertragen werden. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Vertragspartner Ihres Vertrauens.
5. Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Gast sich trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vertragswidrig verhält. Eine sofortige Aufhebung des Vertrages ist besonders gerechtfertigt bei einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Beschädigung des Ferienhauses, Inventars und des Grundstücks. Muss der Vermieter kündigen behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis.
6. Aufheben des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung des Ferienhauses oder gleichwichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigungen dieser Art vor Reisebeginn erhält der Mieter den Mietpreis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Hat der Vermieter bereits Leistungen erbracht, kann er für diese ein Entgelt verlangen.
7.Haftung und Pflichten
Die vertraglich festgelegte Zahl der Gäste, die das Ferienhaus laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Mehrbelegung ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters oder Untervermietung kann der Vermieter fristlos kündigen. Eine Mietrückzahlung erfolgt nicht. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem ist auf dem Grundstück nicht erlaubt.
Dem Gast steht ein DSL / W-LAN - Anschluss zur Verfügung. Mit der Nutzung des W-LAN-Anschlusses verpflichtet er sich keine gesetzeswidrigen Inhalte und Daten ins Internet zu stellen bzw. herunterzuladen. Weiterhin kann der Gast, die auf dem Grundstück befindenden Fahrräder unentgeltlich und auf eigene Gefahr nutzen. Die Nutzung der Fahrräder und des DSL / W-LAN - Anschlusses gehören nicht zum Mietpreis.
Bei auftretenden Mängeln bezüglich des Mietobjektes ist der Gast verpflichtet unverzüglich genannte Personen vor Ort zu informieren (diese stehen im Hausbuch). Ist der örtliche Vertreter nicht erreichbar oder wird keine Abhilfe geschaffen, so ist der Gast verpflichtet, die Mängel unverzüglich dem Vermieter unter der in der Reservierungsbestätigung stehenden Telefonnummer bzw. Adresse anzuzeigen. Der Vermieter ist verpflichtet die Mängel zu beheben, sofern dies möglich ist.
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder der Beschädigung persönlicher Sachen des Gastes, einschließlich des PKWs. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt, einschließlich der Parkplatzbenutzung mit dem PKW, erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Leistungsstörungen Dritter, die nicht in direkten Zusammenhang mit dem Mietobjekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienobjektes oder seiner Einrichtung entstehen, haftet der Vermieter nicht.
Alle Gäste verpflichten sich das gesamte Ferienobjekt während der Mietzeit pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden durch den Gast hat dieser unverzüglich anzugeben. Resultierende Kosten hat er zu tragen. Der Beweis, dass den Gast keine Verschuldung trifft obliegt ihm.
Bei Auszug muss das gesamte Mietobjekt mit allem Zubehör vom Gast gesäubert (besenrein) und Hausmüll in die dafür vorgesehene Tonne entsorgt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung des Vermieters oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäßer Reinigung durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt die entstandenen Kosten für den Mehraufwand dem Mieter im Nachhinein zu berechnen.
Beim Verlassen des Ferienhauses müssen alle Fenster und Außentüren geschlossen und der Hausschlüssel in den Schlüsselsafe deponiert werden.
Bei Verlust des Hausschlüssels wird eine Ersatzgebühr in Höhe von 85€ vom Gast erhoben.
Ein Haustier darf nicht mitgebracht werden.
Im Ferienhaus ist das Rauchen verboten.
Der Vermieter, 31.07.2015